Nach den Äußerungen von Draghi und Schäuble: Beschwerdeführer Dr. Peter Gauweiler und sein Prozessvertreter Prof. Dr. Dietrich Murswiek kündigen beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an, wenn der EuGH der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht innerhalb der nächsten vier Wochen zugestimmt hat.

Hier die Presseerklärung als PDF!
Hier der Brief des Prozessvertreters an das BVerfG als PDF!

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag